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   VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15.GI.A   

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https://dejure.org/2015,110839
VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15.GI.A (https://dejure.org/2015,110839)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.06.2015 - 2 K 397/15.GI.A (https://dejure.org/2015,110839)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 2 K 397/15.GI.A (https://dejure.org/2015,110839)
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  • VG Regensburg, 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264

    Dublin-III, Asylverfahren in Griechenland, Asylbewerber, Verwaltungsgerichte,

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Dass die ungarischen Behörden für "Dublin-Rückkehrer", die bereits einmal aus Ungarn geflohen sind, eine Fluchtgefahr annehmen, erscheint nicht willkürlich, sondern naheliegend (VG Re­ gensburg, Urt. v. 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 -, juris Rn. 42; vgl. auch VG Ham­ burg, Beschl. v. 18.02.2015 - 2 AE 354/15 -, juris Rn. 16).

    Vom europäischen Recht ist dies jedoch nicht eindeutig gefordert, (zum Ganzen VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 -, juris Rn. 43).

    Die An­ nahme, dass bei nach Ungarn rückgeführten Asylsuchenden regelmäßig der Haft­ grund der Fluchtgefahr besteht, erscheint nicht unvertretbar (zum Ganzen VG Re­ gensburg, Urt. v. 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 -, juris Rn. 45).

    Schließlich bestehen auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass in Ungarn der erforderliche Min­ deststandard eines effektiven Rechtsschutzes gegen die Haftanordnung nicht gege­ ben wäre (dazu im Einzelnen VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 -Juris Rn. 46 ff.).

  • EGMR, 03.07.2014 - 71932/12

    Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    In seinem Urteil vom 03.07.2014 (Az. 71932/12) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesbezüglich festgestellt, dass das ungarische Asyl- und Asylhaftsystem besonders im Hinblick auf sogenannte "Dublin-Rückkehrer" keine systemi­ schen Mängel aufweist.

    Dabei war insbesondere der Ungarn-Länder-Bericht der Asylum Information Database (AIDA) vom 30.04.2014 eine Grundlage der Entschei­ dung (vgl. EGMR, Urt. v. 03.07.2014 - 71932/12 - Rn. 35).

  • VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312

    § 113 Abs. 3 VwGO ist auf asylrechtliche Anfechtungsklagen anwendbar.

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Auch erfasst dieser Ausschluss grundsätzlich nicht nur das verfassungsrechtliche Asyl recht, sondern auch die sonstigen materiellen Rechts­ positionen, auf die sich ein Ausländer gegen eine Abschiebung stützen kann, wie die FlüchtHngsanerkennung gemäß § 3 Abs. 1, 4 AsylVfG i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG bzw. Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 14.05.1996, NVwZ 1996, 700, Bayer. VGH, Beschl. v. 08.10.2012, NVwZ-RR 2013, 72; Hailbronner, AusIR, § 26 a AsylVfG, Rdnr. 3).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn seitens des Ausländers Einwendungen zu einer individuellen Gefährdung im Dritt­ staat geltend gemacht werden können, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rah­ men des Konzepts normativer Vergewisserung von Verfassungs wegen oder Geset­ zes wegen berücksichtigt werden können und damit von vornherein außerhalb der Grenzen liegen, die der Durchführung eines solchen Konzepts aus sich heraus ge­ setzt sind (siehe BVerfG, Urt. v. 14.05.1996, a. a. O., Bayer. VGH, Beschl. v. 08.10.2012, a. a. O.).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 21.12.2011, C-411/10 und C-493/10) lässt das in der Dublin-lll-VO genannte Asylsystem die An­ nahme zu, dass alle daran beteiligten Staaten, ob Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten, die Grundrechte beachten, einschließlich der Rechte, die ihre Grundlage in der Gen­ fer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention finden.
  • VG Hamburg, 18.02.2015 - 2 AE 354/15

    Keine systemischen Mängel in Ungarn

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Dass die ungarischen Behörden für "Dublin-Rückkehrer", die bereits einmal aus Ungarn geflohen sind, eine Fluchtgefahr annehmen, erscheint nicht willkürlich, sondern naheliegend (VG Re­ gensburg, Urt. v. 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 -, juris Rn. 42; vgl. auch VG Ham­ burg, Beschl. v. 18.02.2015 - 2 AE 354/15 -, juris Rn. 16).
  • VG Aachen, 26.02.2015 - 5 L 54/15

    Abschiebungsanordnung; Ungarn; Staat ; zuständig; Aufnahme; Zustimmung;

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Hinzu kommt, dass die Dublin-lli-VO die Möglichkeit der Inhaftierung von Asylantragstellern grundsätzlich vorsieht und nach den ungarischen Regelungen die Inhaftierung nicht Folge der Asylantragsteliung ist, sondern des indi­ viduellen Verhaltens eines Antragstellers vor, bei und nach der Antragstellung (zum Ganzen VG Aachen, Beschl. v. 26.02.2015 - 5 L 54/15.A -, juris Rn. 56 f.).
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